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Besucherinfos

Einlass

Um euren Aufenthalt bei uns so angenehm wie möglich zu gestalten bitten wir euch folgende Hinweise zu beachten.

. Sicherheitskontrolle
& Tascheninhalte

Aufgrund der Geschehnisse der letzten Zeit wurden bundesweit in allen großen Veranstaltungsstätten die Einlassbestimmungen verschärft.

Betreiber und Veranstalter von Grossveranstaltungen bemühen sich die Sicherheit für die Besucher durch weitreichende Maßnahmen zu erhöhen.

Dazu gehören auch insbesondere die Sicherheitsbestimmungen bezüglich der Mitnahme von mittleren und größeren Rucksäcken und sperrigem Gepäck.

Beides ist bundesweit nicht mehr zugelassen. In der Parkbühne Wuhlheide existiert bereits seit Jahren ein Mitnahmeverbot für größere Rücksäcke und sperrige Dinge wie zum Beispiel Körbe und Kühltaschen. Dies weitet sich nunmehr auf die allseits beliebten Sport- und Cityrucksäcke, aber auch größere Damenhandtaschen (sogenannte Shopper) aus.

Ausgehend von Erfahrungen aus anderen Ländern, wo solche Einlassbestimmungen bereits seit vielen Jahren praktiziert werden, ist es das angestrebte Ziel die Mitnahme in eine Veranstaltungsstätte auf folgende Gegenstände aus Sicherheitsgründen zu beschränken: Handy, Schlüssel, Portemonnaie, Bauchtaschen, sowie Jute- & Turnbeutel und 1 Getränk bis 0,5l in einer Weich-PET Flasche oder Tetrapak.

Wir sind uns dessen bewusst, dass diese Maßnahmen für Konzertbesucher in Deutschland zu Teilen noch ungewohnt sind. Wir werden uns jedoch alle damit vertraut machen müssen. Wir bitten euch, euch weiterhin immer wieder über die aktuelle Lage im Vorfeld einer Veranstaltung zu informieren.

Darüber hinaus bitten wir euch frühzeitig am Veranstaltungsort zu erscheinen. Es werden durchgängig sorgfältige Taschenkontrollen vorgenommen, die mehr Zeit in Anspruch nehmen, als es in der Vergangenheit der Fall war.

Auch das Einlasspersonal ist mit der Umsetzung dieser Sicherheitsvorkehrungen noch nicht gänzlich vertraut. Sicherlich entsteht dadurch Gesprächsbedarf auf beiden Seiten. Wir bemühen uns die Einlassbestimmungen präzise und transparent zu formulieren, haben jedoch bemerkt, dass es noch umfangreicherer Aufklärung und Information für beide Seiten bedarf. Wir werden offene Fragen und Konfliktbereiche zeitnah klären und sind zuversichtlich euch so schnell wie möglich den gewohnten Service bieten zu können.

. Allgemein

  1. Wir empfehlen ein rechtzeitiges Erscheinen am Veranstaltungsstätte.
  2. Kleine Handtaschen oder Gürteltaschen, dessen größte Seite nicht das DIN A4 Format (21,0 x 29,7 cm) überschreitet, dürfen eingebracht werden. Die Mitnahme von großen Taschen, Rucksäcken, Kühltaschen etc. ist nicht gestattet.
  3. Pro Gast darf ein (1) alkoholfreies Getränk in einem max. 0,5 L Gebinde im Tera-Pak oder PET-Flasche (ohne Deckel) mitgebracht werden. Alle weiteren Behälter wie zBsp. Glasflaschen, Dosen, Spraydosen, Druckbehältern, Trinkflaschen aus Aluminium etc. sind nicht gestattet.
  4. Das Mitbringen von Speisen ist nicht gestattet.
  5. Das Mitbringen von Waffen, Schlagstöckern, Pfefferspray, auch kleinen Taschenmessern, pyrotechnischen Artikeln, Wunderkerzen, leicht entflammbare Flüssigkeiten sowie anderen gefährlichen Gegenständen ist nicht gestattet.
  6. Das Mitbringen von sperrigen Gegenständen wie zum Beispiel Picknickkörbe, großen Sitzgelegenheiten/Klappstühlen, Kinderwagen, Helme, Koffer, Selfiesticks, Regenschirmen, große Ferngläser ist nicht gestattet.
  7. Elektronische Geräte wie Tablets, Laptops, Video-, Foto und Tonaufzeichnungsgeräte, Powerbanks, Laserpointer sowie sonstige Aufzeichnungsgeräte dürfen nicht in das Veranstaltungsgelände eingebracht werden. Ausgenommen sind Handykameras und Mobiltelefone.
  8. Eintrittskarten verlieren beim Verlassen der Veranstaltungsstätte ihre Gültigkeit.
  9. Das Mitbringen von Tieren ist verboten.
  10. Der Einlass zur Veranstaltungsstätte ist in der Regel zwei Stunden vor Veranstaltungsbeginn (Ausnahmen sind möglich). Wir sind stets bemüht, die Türen für Sie pünktlich zu öffnen, dennoch kann es hin und wieder produktionsbedingte Verzögerungen geben.
  11. Den Anweisungen des Ordnungsdienstes ist Folge zu leisten.
  12. Die Einlassbedingungen des jeweiligen Veranstalters sind zusätzlich zu beachten.
  13. Es gilt die Hausordnung der Parkbühne.
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