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Besucherinfo

 

Herzlich Willkommen in der Kindl-Bühne Wuhlheide!


Um Ihren Aufenthalt so angenehm wie möglich gestalten beachten Sie bitte die folgenden Hinweise:

1. Das Mitbringen von Waffen, pyrotechnischen Artikeln, Wunderkerzen sowie anderen gefährlichen Gegenständen ist aus Gründen der Sicherheit und wegen Verletzungsgefahr nicht gestattet. Das Gleiche gilt für eigene Sitzgelegenheiten und sperrige Gegenstände jedweder Art.

2. Video- Film- und Fotokameras sowie Tonaufzeichnungsgeräte sind wegen Verletzung des Urheberrechtes der Künstler und eines möglichen Missbrauches nicht gestattet. Wir haben jedoch nichts dagegen, wenn Sie nur eine sogenannte Pocket-Kamera mitführen um ein Erinnerungsfoto von Ihrem Konzertbesuch zu machen.

3. Kinderwagen können aus Gründen der Sicherheit nicht in die Veranstaltungsstätte mitgenommen werden. Sie können diese jedoch am Haupteingang/Kasse abstellen.

4. Bitte denken Sie daran, dass Ihre Eintrittskarte beim Verlassen der Spielstätte ihre Gültigkeit verliert.

5. Getränke dürfen nur 0,5 l p. Person in einem max 0,5 Liter-Gebinde (Tetra-Pak oder PET) mitgebracht werden – kein Glas. keine Dosen und keine größeren Gebinde als 0,5 l, auch nicht beim „Zusammenschluss mehrerer Besucher“. Das Mitbringen von Speisen ist nur in Kleinstmengen gestattet, insbesondere ist das Mitbringen sperriger Kühl- und Provianttaschen aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. Speisen und Getränke, Regenmäntel sowie Künstler-Merchandiseartikel können innerhalb der Spielstätte erworben werden.

6. Ein Sanitätsdienst steht bei Notfällen zur Verfügung. Dennoch möchten wir Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit bitten, den Anweisungen unseres Ordnungspersonals Folge zu leisten und auf keinen Fall Absperrgitter oder ähnliches zu besteigen.

7. Tiere dürfen nicht in die Veranstaltungsstätte mitgebracht werden.

8. Der Einlass zur Veranstaltungsstätte ist in der Regel zwei Stunden vor Veranstaltungsbeginn (Ausnahmen sind möglich). Wir sind stets bemüht, die Türen für Sie pünktlich zu öffnen, dennoch kann es hin und wieder produktionsbedingte Verzögerungen geben.

9. Den Anweisungen des Ordnungsdienstes ist Folge zu leisten. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich an unseren Ordnungsdienst. Man wird Ihnen gerne weiterhelfen!

10. Die Hausordnung der Kindl-Bühne gilt übergeordnet.


Wir wünschen Ihnen viel Spaß und gute Unterhaltung. Ihre Kindl-Bühne Wuhlheide

Stand März 2010


Hausordnung


§ 1
Diese Hausordnung gilt für das gesamte zur Kindl-Bühne Wuhlheide gehörende Gelände.

§2
Ziel der Hausordnung ist es,
1. die Gefährdung oder Schädigung von Personen zu verhindern
2. einen störungsfreien Ablauf der Veranstaltungen zu gewährleisten.
3. die Kindl-Bühne Wuhlheide vor Beschädigungen und Verunreinigungen zu schützen

§ 3
Alkoholisierte Personen können von der Teilnahme an Veranstaltungen ausgeschlossen werden. Das Mitbringen von alkoholischen Getränken ist untersagt.
Alkoholfreie Getränke dürfen nur bis max.0,5 Liter/pro Person in einem max. 0,5 ltr. Gebinde Tetrapak oder PET (kein Glas, keine Dosen) mitgebracht werden.

§ 4
Es ist nicht gestattet,
1. ohne gültige Eintrittskarte oder sonstige Berechtigung das Gelände zu betreten;
2. bei Platzkarten, einen anderen als den ausgewiesenen Platz einzunehmen;
3. sich in den Zu- und Aufgängen zu den Zuschauerplätzen aufzuhalten;
4. auf den Bänken zu stehen;
5. die für die Allgemeinheit nicht bestimmten Bereiche und Räume zu betreten
6. das Gelände mit Fahrzeugen aller Art ohne Sondergenehmigung zu befahren und an nicht genehmigten Plätzen abzustellen. Hierzu gehört insbesondere das gesamte Parkgelände des Freizeit- und Erholungsparks Wuhlheide;
7. bauliche und sonstige Anlagen zu beseitigen, zu übersteigen oder zu erklettern;
8. gefährliche, sperrige oder als Wurfgeschosse geeignete Gegenstände auf das Gelände zu bringen, wie z.B. Flaschen, Dosen, Waffen, Fahnenstangen sowie Gasdruckflaschen jedweder Art mitzuführen und zu benutzen
9. Feuerwerkskörper, Wunderkerzen und pyrotechnische Artikel jeglicher Art mitzuführen, abzubrennen oder abzuschießen, sowie Feuer zu machen;
10. Kinderwagen, sperrige Picknickkörbe oder Kühltaschen, Leitern, sowie eigene Sitzgelegenheiten jedweder Art, Kisten und ähnliche Gegenstände in den Veranstaltungsort mitzunehmen
11. Gegenstände auf die Bühne oder in den Zuschauerraum zu werfen;
12. außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder das Gelände in sonstiger Weise zu beschmutzen und hierzu geeignete Gegenstände, wie z.B. Konfetti, Papierschnipsel und Papierrollen mitzubringen;
13. Tiere in den Veranstaltungsort mitzubringen;
14. bauliche und sonstige Anlagen (insbesondere auch Wege) zu beschriften, zu bemalen und zu bekleben;
15. Film-, Video- und Tonaufnahmen ohne Genehmigung des Veranstalters zu machen.

§ 5
Den Anweisungen des Ordnungsdienstes ist Folge zu leisten.

§ 6
Ein Verstoß gegen diese Hausordnung kann durch
1. Verweisung aus der Kindl-Bühne Wuhlheide, ohne Entschädigung für die Eintrittskarte und/oder
2. Ausspruch eines Hausverbotes geahndet werden.
3. Der Hausordnungsdienst der Kindl-Bühne Wuhlheide ist berechtigt im Namen des Betreibers/Veranstalters den Verweis bzw. ein Hausverbot auszusprechen und durchzusetzen.

Die allgemeinen Rechtsvorschriften, insbesondere zum Schutz des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit und der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bleiben unberührt.

Stand März 2010